Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zur Kooperation und Vernetzung Früher Hilfen
Hier finden Sie Informationen zur Vernetzung der Frühen Hilfen im Landkreis Schwäbisch Hall.
Kooperation und Vernetzung als wesentliche Bausteine Früher Hilfen
In den Netzwerken Frühe Hilfen arbeiten Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über ihre jeweiligen Aufgaben und Angebote und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Gemeinsames Ziel ist, dass insbesondere (werdende) Eltern in belasteten Lebenssituationen frühzeitig Unterstützung erhalten, um z.B. Überforderungssituationen in der Familie zu vermeiden. Ein wichtiger Ansatz ist die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Eltern.
Dies soll dazu beitragen, dass mögliche Gefährdungen verhindert und die Entwicklungschancen von Kindern verbessert werden.
Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben"
Im Bereich der Frühen Hilfen wurde von November 2006 bis Oktober 2009 unter wissenschaftlicher Begleitung durch eine Forschungsgruppe der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen das Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben" durchgeführt.
Ziel des Projektes
Ziel des Projektes war es, belastete Eltern, wie etwa sehr junge und allein erziehende Mütter, früh zu unterstützen, um Überforderungen in der Familie zu vermeiden und so einer möglichen Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken.
Interdisziplinäre Kooperation - Aufbau von Vernetzungsstrukturen
Es wurden interdisziplinäre Kooperationsformen erprobt und Vernetzungsstrukturen entwickelt. Wichtig war dabei, dass die Netzwerke im Bereich Frühe Hilfen auf vorhandene Regelstrukturen aufbauen und in diese eingebunden werden. Weitere Informationen zum Projekt Guter Start ins Kinderleben finden Sie auf der Homepage der Uni-Klinik Ulm.
Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)
Die Ergebnisse des Modelprojektes gingen schließlich in das zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ein, das in § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (Artikel 1 BKiSchG) den Aufbau verbindlicher flächendeckender Netzwerkstrukturen insbesondere im Bereich Frühe Hilfen vorsieht und in § 3 Abs. 2 KKG eine Vielzahl einzubeziehender Akteure benennt.
Besondere Bedeutung der Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe
Da werdende Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Bereich Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsalter oft ausschließlich Kontakt zu Fachkräften aus dem Gesundheitswesen (Gynäkologen, Hebammen, Kliniken und Kinderärzten) haben und meist nicht über Beratungs- und Hilfsangebote - z.B. aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe - informiert sind, kommt der Kooperation und Information über jeweilige Aufgaben und Leistungen zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Bedeutung zu.
Wichtige Rolle der Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
Ärzte und Hebammen haben meist regelmäßigen Kontakt zu werdenden Eltern und jungen Familien. Sie können daher einen möglichen Unterstützungsbedarf frühzeitig erkennen. Aufbauend auf das bestehende Vertrauensverhältnis können sie bei Bedarf über Angebote informieren und für die Inanspruchnahme von Hilfen werben. Gemeinsames Ziel ist, dass sich alle Kinder möglichst gut entwickeln können.
Koordinationsstelle Frühe Hilfen
Gerne sind Ihnen auch die Fachkräfte der Koordinationsstelle Frühe Hilfen bei der Suche nach einem passenden Angebot behilflich.
Grundsteine für eine gelingende Kooperation bei Frühen Hilfen
Für die Kooperation im Kontext Früher Hilfen wurden im Rahmen des Projektes „Guter Start ins Kinderleben“ von der Uniklinik Ulm (Prof. Dr. Jörg M. Fegert/PD Dr. Ute Ziegenhain) gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) (Dr. Thomas Meysen/Lydia Schönecker/Hanne Stürtz) folgende Grundsteine für gelingende Kooperation bei Frühen Hilfen entwickelt:
- "Die Akteure in den Frühen Hilfen schärfen ihre Fachlichkeit beim Erkennen prekärer Lebenssituationen und versuchen, die Beteiligten in den Familiensystemen zu erreichen und für Hilfen zu gewinnen.
- Die Achtung jeder Hilfebeziehung ist wichtig. Die Helferinnen und Helfer sind aufgefordert, diesen Wert im Kontakt mit der Familie für die Hilfe und den Schutz der Kinder zu nutzen.
- Die helfenden Akteure reichen Verantwortung nicht weiter oder geben sie ab, sondern sie ziehen andere helfende Stellen hinzu.
- Familien oder Eltern werden nicht gemeldet, sondern die Sorge um ein Kind mitgeteilt, also mit einer anderen helfenden Stelle geteilt.
- Ziel ist ein gemeinsames Helfen und Schützen, um Kindern ein förderliches und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen.“
(Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. 2013: Datenschutz bei Frühen Hilfen (PDF-Dokument, 631,78 KB, 23.01.2025), S.60-61).
Datenschutz bei Frühen Hilfen
Bei der Kooperation im Netzwerk Frühe Hilfen kommt dem Datenschutz eine besondere Bedeutung zu. Wesentlich bei der Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen ist, dass Informationen zwischen verschiedenen Fachkräften oder Institutionen nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Daneben besteht die Möglichkeit des anonymisierten Austausches bzw. der anonymen Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Informationen hierzu können in der Broschüre Datenschutz bei Frühen Hilfen des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. nachgelesen werden.